Ein vollständiger Leitfaden zur Einreichung Ihres Alaska-Zweijahresberichts

Dec 10, 2025Arnold L.

Ein vollständiger Leitfaden zur Einreichung Ihres Alaska-Zweijahresberichts

Die Einhaltung der laufenden Anforderungen ist für den guten Status Ihres Unternehmens genauso wichtig wie die ursprüngliche Gründung. Wenn Sie ein in Alaska registriertes Unternehmen führen, gehört die Einreichung des Alaska-Zweijahresberichts zu den wichtigsten laufenden Compliance-Pflichten. Dieser Bericht, der vom Alaska Division of Corporations, Business & Professional Licensing verlangt wird, stellt sicher, dass dem Staat stets die aktuellsten Informationen zu den Führungskräften und Kontaktdaten Ihres Unternehmens vorliegen.

Ganz gleich, ob Sie eine aufstrebende Limited Liability Company (LLC), eine wachsende Kapitalgesellschaft oder eine gemeinnützige Organisation führen: Staatliche Anforderungen können manchmal überwältigend wirken. Dieser umfassende Leitfaden bietet Ihnen Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Gebührenübersichten und Antworten auf häufige Fragen, damit Sie Ihren Alaska-Zweijahresbericht erfolgreich einreichen können.

Den Alaska-Zweijahresbericht verstehen

Anders als in vielen anderen Bundesstaaten, in denen eine jährliche Einreichung erforderlich ist, müssen Unternehmen in Alaska nur alle zwei Jahre einen Bericht einreichen. Zweck dieses Berichts ist es, die wesentlichen Unternehmensdaten in den öffentlichen Unterlagen zu aktualisieren oder zu bestätigen, darunter die Hauptadresse, den eingetragenen Vertreter sowie die Namen der Direktoren, leitenden Angestellten oder LLC-Mitglieder.

Fälligkeitstermine und die Regel für gerade und ungerade Jahre

Alaska verwendet ein einfaches System zur Bestimmung des Fälligkeitstermins Ihres Zweijahresberichts: Maßgeblich ist das Jahr, in dem Sie Ihr Unternehmen ursprünglich im Bundesstaat registriert haben.
- Wenn Sie Ihr Unternehmen in einem geraden Jahr registriert haben, ist Ihr Zweijahresbericht immer in einem geraden Jahr fällig.
- Wenn Sie Ihr Unternehmen in einem ungeraden Jahr registriert haben, ist Ihr Zweijahresbericht immer in einem ungeraden Jahr fällig.

Für die meisten Unternehmensformen, einschließlich Kapitalgesellschaften, LLCs und Limited Liability Partnerships (LLPs), ist der Bericht bis zum 2. Januar des jeweiligen Einreichungsjahres fällig. Für gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und religiöse Körperschaften ist der Fälligkeitstermin jedoch der 2. Juli.

Gebührenübersicht

Die Kosten für die Einreichung Ihres Alaska-Zweijahresberichts hängen von der Art Ihrer Unternehmensform sowie davon ab, ob es sich um ein in Alaska gegründetes inländisches Unternehmen oder um ein außerhalb des Bundesstaates gegründetes, aber in Alaska zum Geschäftsbetrieb registriertes ausländisches Unternehmen handelt.

  • Inländische Kapitalgesellschaften und LLCs: 100 $
  • Ausländische Kapitalgesellschaften und LLCs: 200 $
  • Inländische und ausländische LLPs: 100 $ / 200 $
  • Gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und religiöse Körperschaften: 25 $

Hinweis: Alaska gewährt eine einmonatige Nachfrist. Reicht ein inländisches Unternehmen jedoch mehr als einen Monat verspätet ein, wird eine Strafe von 37,50 $ hinzugerechnet. Für ausländische Unternehmen fällt eine Strafe von 47,50 $ an, und für gemeinnützige Organisationen wird eine Verspätungsgebühr von 5 $ erhoben.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung Ihres Berichts

In Alaska können Sie Ihren Zweijahresbericht entweder online oder per Post als Papierformular einreichen. Unabhängig von der gewählten Methode müssen Sie zunächst die Website des Bundesstaats aufrufen, um das richtige Formular für Ihr jeweiliges Unternehmen zu erzeugen.

Schritt 1: Suchen Sie Ihr Unternehmen in der staatlichen Datenbank

Navigieren Sie über die offizielle Website zum Alaska Corporations Database. Geben Sie den Namen Ihres Unternehmens in das Suchfeld ein und wählen Sie Ihr Unternehmen aus den Suchergebnissen aus.

Schritt 2: Erzeugen Sie das Formular für den Zweijahresbericht

Klicken Sie auf Ihre Entitätsnummer, um das Profil Ihres Unternehmens anzuzeigen. Wählen Sie dort den Link zur Einreichung Ihres Zweijahresberichts aus. Sie werden aufgefordert zu entscheiden, ob Sie direkt online einreichen oder eine Papierkopie zum Versenden ausdrucken möchten.

Schritt 3: Aktualisieren Sie Ihre Angaben

Prüfen Sie die hinterlegten Informationen und nehmen Sie bei Bedarf Änderungen vor. Sie werden gebeten, Folgendes zu bestätigen oder anzugeben:
- Den Hauptnamen und die Hauptadresse des Unternehmens.
- Den Namen und die Adresse Ihres aktuellen eingetragenen Vertreters. (Hinweis: Ein Wechsel des eingetragenen Vertreters erfordert ein separates Change of Agent-Formular und eine zusätzliche Gebühr von 25 $.)
- Die Namen und Adressen Ihrer aktuellen Mitglieder, Geschäftsführer, Direktoren oder leitenden Angestellten.

Schritt 4: Einreichen und bezahlen

Wenn Sie online einreichen, können Sie das Formular elektronisch übermitteln und die Gebühr per Kreditkarte bezahlen. Wenn Sie sich für die Papierform entscheiden, müssen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit einem Scheck oder einer Zahlungsanweisung an die Alaska Corporations Division senden.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Alaska Initial Reports?
Ja. Alle neuen inländischen Kapitalgesellschaften, Professional Corporations, gemeinnützigen Organisationen und LLCs in Alaska müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Gründungsdatum einen Initial Report einreichen. Für den Initial Report fällt keine Gebühr an, und er kann online ausgefüllt werden.

Was passiert, wenn ich meinen Zweijahresbericht nicht einreiche?
Wenn Sie Ihren Bericht nicht einreichen, gerät Ihr Unternehmen in einen nicht konformen Status. Wird dieser Status nicht behoben, wird der Staat Alaska schließlich inländische Unternehmen auflösen oder ausländischen Unternehmen die Certificate of Authority entziehen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?
Online-Einreichungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Per Post eingereichte Formulare benötigen deutlich länger und überschreiten oft 15 Tage, insbesondere während der Hauptsaison im Januar.

Benötigen Alaska-Zweijahresberichte Originalunterschriften?
Nein. Alaska akzeptiert Online-Einreichungen mit elektronischen Unterschriften sowie Fotokopien von Original-Papierdokumenten mit handschriftlichen Unterschriften.

Wer ist befugt, den Bericht zu unterschreiben?
Jede „befugte Person“ kann den Bericht unterzeichnen. Dazu gehören interne Führungskräfte wie ein Manager oder Direktor sowie Dritte, die befugt sind, im Namen des Unternehmens zu handeln.

Halten Sie Ihre Compliance mit Zenind aufrecht

Staatliche Fristen im Blick zu behalten ist wichtig, sollte Sie aber nicht von den täglichen Aufgaben der Unternehmensführung ablenken. Das Versäumen einer Frist kann zu kostspieligen Strafen oder sogar zur behördlichen Auflösung Ihres hart erarbeiteten Unternehmens führen.

Zenind bietet umfassende Compliance- und Registered-Agent-Services, die auf die Bedürfnisse moderner Unternehmer zugeschnitten sind. Lassen Sie Zenind Ihnen helfen, Ihre staatlichen Pflichten zu überwachen, offizielle Korrespondenz zu verwalten und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in Alaska Jahr für Jahr in gutem Status bleibt. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Wachstum und überlassen Sie die Papierarbeit den Experten.