Gemeinnütziges Glücksspiel in South Carolina: Bingo- und Tombola-Compliance für gemeinnützige Organisationen

Aug 08, 2025Arnold L.

Gemeinnütziges Glücksspiel in South Carolina: Bingo- und Tombola-Compliance für gemeinnützige Organisationen

Gemeinnütziges Glücksspiel kann ein wertvolles Mittel zur Mittelbeschaffung sein, South Carolina behandelt es jedoch als regulierte Tätigkeit und nicht als lockere Veranstaltung. Der Staat zieht eine klare Grenze zwischen Bingo und Tombolas von gemeinnützigen Organisationen, und jede dieser Aktivitäten hat eigene Regeln zu Lizenzierung, Registrierung, Berichterstattung und Durchführung.

Für gemeinnützige Organisationen beginnt die Compliance-Frage, bevor das erste Los verkauft wird. Die Organisation muss ordnungsgemäß gegründet, als qualifizierte gemeinnützige Organisation anerkannt und bei der zuständigen staatlichen Behörde registriert sein. Danach hängen die Regeln davon ab, ob der Fundraising-Plan Bingo, Tombolas oder beides umfasst.

Was gilt in South Carolina als gemeinnütziges Glücksspiel?

In South Carolina sind die häufigsten Formen gemeinnützigen Glücksspiels:

  • Bingo, das vom South Carolina Department of Revenue reguliert wird.
  • Tombolas von gemeinnützigen Organisationen, die von der Division of Public Charities des South Carolina Secretary of State reguliert werden.

Dabei handelt es sich um getrennte rechtliche Regelwerke. Eine gemeinnützige Organisation, die Bingo veranstalten möchte, muss die Bingo-Lizenzregeln erfüllen. Eine gemeinnützige Organisation, die eine Tombola durchführen möchte, muss die Regeln zur Tombola-Registrierung erfüllen. Einige Organisationen dürfen beides durchführen, aber jede Aktivität muss bei der richtigen Behörde und mit den richtigen Einreichungen abgewickelt werden.

Wer darf gemeinnütziges Glücksspiel durchführen?

South Carolina beschränkt autorisiertes gemeinnütziges Glücksspiel auf qualifizierte gemeinnützige Organisationen. Für Bingo muss die Organisation eine beim Secretary of State registrierte gemeinnützige Organisation sein, über den einschlägigen steuerbefreiten Status beim IRS verfügen und mindestens zwei Jahre gemeinnützige Tätigkeit vorweisen, bevor sie einen Antrag stellt.

Für Tombolas muss die Organisation eine qualifizierte gemeinnützige Organisation im Sinne des staatlichen Tombola-Gesetzes sein und sich, sofern keine Ausnahme greift, bei der Division of Public Charities des Secretary of State registrieren.

Die praktische Schlussfolgerung ist einfach: Gemeinnütziges Glücksspiel setzt eine organisatorische Bereitschaft voraus. Wenn die Organisation nicht ordnungsgemäß gegründet, registriert und dokumentiert ist, sollte sie noch nicht mit Glücksspielaktivitäten beginnen.

Bingo-Regeln in South Carolina

South Carolina erlaubt gemeinnützigen Wohltätigkeitsorganisationen, Bingo-Spiele zu betreiben, wenn sie vom Department of Revenue lizenziert sind. Der Staat erkennt außerdem mehrere Bingo-Lizenzklassen an, wobei Class B und Class C am häufigsten sind.

Häufige Lizenzklassen

  • Class B ist für gemeinnützige Organisationen das gängigste lizenzierte Format. Es fällt eine Lizenzgebühr an, es ist Spiel an bis zu fünf Tagen pro Woche erlaubt, ein Veranstalter ist erforderlich, und die maximale Auszahlung pro Sitzung ist höher als bei Class C.
  • Class C ist ebenfalls verbreitet. Es gibt keine Lizenzgebühr, es darf an bis zu sieben Tagen pro Woche gespielt werden, ein Veranstalter ist nicht erforderlich, und die Klasse ist auf eine niedrigere Auszahlung pro Spiel mit begrenzten Jackpot-Spielen beschränkt.
  • Class C Hard Cards sind eine besondere Form von Class C mit strengeren Anforderungen. Die Organisation muss von Freiwilligen geführt werden, die Ausrüstung besitzen, das Gebäude besitzen oder direkt vom Eigentümer anmieten und die Erlöse nur für zulässige Ausgaben und gemeinnützige Zwecke verwenden.
  • Es gibt weitere Lizenzarten für begrenzte, vorübergehende oder spezialisierte Bingo-Betriebe, einschließlich Spiel im Rahmen von Messen.

Der Staat verlangt außerdem, dass Bingo-Betriebe innerhalb der Grenzen der jeweiligen Lizenz bleiben. Der Lizenzinhaber muss die geltende Lizenz am Bingo-Standort sichtbar aushängen, und die Organisation darf Bingo nicht ohne die erforderlichen Kontrollen als allgemeine Einnahmequelle behandeln.

Finanzkontrollen sind wichtig

South Carolina erwartet, dass Bingo-Betriebe einer gemeinnützigen Organisation finanziell von den übrigen Mitteln getrennt bleiben. In der Praxis bedeutet das:

  • Führung eines gesonderten Bingo-Kontos, getrennt von anderen Konten.
  • Einzahlung der Bingo-Erlöse bis zum Ende des nächsten Geschäftstags nach jedem Bingo-Tag.
  • Begleichung bingo-bezogener Ausgaben über das Bingo-Konto.
  • Klare Aufzeichnungen darüber, wie Erlöse eingezogen, verwahrt und ausgegeben werden.

Diese Regeln sollen eine saubere Prüfspur schaffen. Sie verringern außerdem das Risiko, dass gemeinnützige Mittel mit anderen Geldern der Organisation vermischt werden.

Berichterstattung und Rückerstattungen

Lizenzierte Bingo-Betreiber müssen einen vierteljährlichen Bingo Financial Report einreichen, auch wenn im betreffenden Quartal keine Spiele durchgeführt wurden. South Carolina sieht außerdem ein monatliches Erstattungssystem für gemeinnützige Bingo-Betriebe vor, mit besonderen Fristen für bestimmte Hard-Card-Betriebe.

Diese Einreichungspflichten sind nicht optional. Eine Organisation, die Bingo durchführt, sollte ihre Buchhaltung so planen, dass der Bericht pünktlich und jedes Quartal ohne kurzfristiges Rekonstruieren der Unterlagen erstellt werden kann.

Veranstalter und Dienstleister

Einige Bingo-Betriebe arbeiten mit einem Veranstalter zusammen, um das Spiel zu organisieren. In South Carolina darf ein Veranstalter Verträge mit bis zu fünf gemeinnützigen Organisationen abschließen, und der Veranstalter sowie die gemeinnützige Organisation können gemeinsam für Steuern und Geldbußen im Zusammenhang mit dem Spiel haftbar sein.

Veranstalter müssen außerdem die staatlichen Lizenzanforderungen erfüllen. Sie müssen als professionelle Solicitors beim Secretary of State registriert sein, die staatliche Anforderung zur bisherigen Wohnsitzdauer erfüllen, eine Bürgschaft stellen und ihre Lizenz jährlich erneuern.

Das macht eine sorgfältige Prüfung unerlässlich. Eine gemeinnützige Organisation sollte niemals davon ausgehen, dass ein Veranstalter nur ein normaler Dienstleister ist. In South Carolina ist die Beziehung zum Veranstalter eine regulierte Compliance-Beziehung.

Tombola-Regeln in South Carolina

Tombolas unterliegen dem Nonprofit Raffles for Charitable Purposes Act. Nur qualifizierte gemeinnützige Organisationen dürfen Tombolas durchführen.

Sofern keine Ausnahme gilt, muss sich die Organisation bei der Division of Public Charities des Secretary of State registrieren und ein jährliches Registrierungsformular für Tombolas sowie einen jährlichen Finanzbericht für Tombolas einreichen.

Befreite und nicht befreite Tombolas

South Carolina unterscheidet zwischen befreiten und nicht befreiten Tombolas.

Befreite Tombolas umfassen in der Regel:

  • Tombolas mit gespendeten Sachpreisen im Wert von 950 US-Dollar oder weniger für die Veranstaltung.
  • Fifty-fifty-Tombolas mit Gesamterlösen von 950 US-Dollar oder weniger.

Bei befreiten Fifty-fifty-Tombolas ist die Teilnahme auf Mitglieder der gemeinnützigen Organisation und deren Gäste beschränkt.

Nicht befreite Tombolas sind weiter gefasst, unterliegen aber strengeren Berichtspflichten und betrieblichen Grenzen. Zum Beispiel:

  • Eine gemeinnützige Organisation darf pro Jahr nur vier nicht befreite Tombolas durchführen.
  • Jeder einzelne Preis darf höchstens 80.000 US-Dollar wert sein.
  • Der Gesamtwert der bei einer einzelnen Tombola angebotenen Preise darf 300.000 US-Dollar nicht überschreiten.

Wenn eine Organisation sowohl befreite als auch nicht befreite Tombolas durchführt, müssen nur die nicht befreiten Tombolas in den jährlichen Finanzbericht für Tombolas aufgenommen werden.

Registrierung und Berichterstattung

Für die meisten gemeinnützigen Organisationen umfasst der Compliance-Ablauf für Tombolas:

  • Einreichen des jährlichen Registrierungsformulars für Tombolas.
  • Einreichen des jährlichen Finanzberichts für Tombolas.
  • Nachweis, dass die Organisation weiterhin berechtigt ist, Tombolas durchzuführen.
  • Aufbewahrung von Unterlagen, die zeigen, wie die Tombola-Einnahmen für gemeinnützige Zwecke verwendet wurden.

South Carolina erwartet außerdem fristgerechte Einreichungen. Wenn eine gemeinnützige Organisation erforderliche Unterlagen versäumt oder verspätet einreicht, kann der Staat Verwaltungsstrafen verhängen und in schwerwiegenden Fällen strafrechtlich verfolgen.

Werbe- und Betriebsbeschränkungen

South Carolina reguliert auch, wie Tombolas beworben und durchgeführt werden. Eine Tombola-Werbung muss die gemeinnützige Organisation benennen, die die Veranstaltung veranstaltet, sowie den gemeinnützigen Zweck der Erlöse. Das Gesetz legt außerdem Grenzen für die Verwendung des Namens einer gemeinnützigen Organisation fest und verbietet Vereinbarungen, die die Tombola-Durchführung faktisch an eine andere Person auslagern.

Mit anderen Worten: Eine gemeinnützige Organisation kann nicht einfach ihren Namen an einen Dritten verleihen und jemand anderem erlauben, die Veranstaltung im Hintergrund zu betreiben. Die Organisation muss im rechtlichen Rahmen der tatsächliche gemeinnützige Sponsor und Betreiber bleiben.

Praktische Compliance-Checkliste für gemeinnützige Organisationen

Bevor eine gemeinnützige Organisation ein Programm für gemeinnütziges Glücksspiel in South Carolina startet, sollte sie diese einfache Checkliste durchgehen:

  1. Bestätigen, dass die Organisation ordnungsgemäß gegründet ist und als gemeinnützig qualifiziert ist.
  2. Den Registrierungsstatus der Organisation bei der zuständigen Landesbehörde überprüfen.
  3. Festlegen, ob die Aktivität Bingo, eine Tombola oder beides umfasst.
  4. Den richtigen Weg für Lizenzierung oder Registrierung für diese Aktivität bestimmen.
  5. Getrennte Bankkonten und eine separate Buchhaltung für Glücksspielerlöse einrichten.
  6. Einen Fristenkalender für jährliche, vierteljährliche oder sonstige wiederkehrende Berichte aufstellen.
  7. Alle Verträge mit Dienstleistern und Veranstaltern vor der Unterzeichnung prüfen.
  8. Kopien von Lizenzen, Registrierungen, Berichten und unterstützenden Unterlagen an einem Ort aufbewahren.

Diese Checkliste wirkt vielleicht einfach, verhindert aber die häufigsten Verstöße gegen die Compliance: versäumte Einreichungen, unzureichende Trennung von Mitteln und Betrieb unter der falschen Annahme darüber, was der Staat tatsächlich erlaubt.

Wie Zenind passt

Wenn sich Ihre gemeinnützige Organisation noch in der Gründungsphase befindet, kann Zenind Ihnen helfen, die organisatorische Seite des Prozesses zu strukturieren, bevor Sie in die Glücksspiel-Compliance einsteigen. Das ist wichtig, weil die Regeln für gemeinnütziges Glücksspiel in der Regel voraussetzen, dass die Organisation bereits besteht, die richtige Rechtsform hat und von Anfang an saubere Unterlagen führen kann.

Zenind ist ein US-amerikanischer Dienst für Unternehmensgründungen. Der stärkste Anwendungsfall besteht daher darin, die Struktur der gemeinnützigen Organisation aufzusetzen, den Einreichungsprozess zu organisieren und sicherzustellen, dass die Organisation für die anschließenden Schritte der staatlichen Compliance bereit ist.

Fazit

Gemeinnütziges Glücksspiel kann die Mission einer gemeinnützigen Organisation unterstützen, aber nur, wenn die Organisation Compliance als Teil des Fundraising-Plans behandelt. In South Carolina sind Bingo- und Tombola-Aktivitäten streng reguliert, und die Regeln unterscheiden sich je nach Spielart.

Der sicherste Ansatz ist, zuerst die Berechtigung zu bestätigen, sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren, die Mittel getrennt zu halten und von Anfang an genaue Aufzeichnungen zu führen. Für eine gemeinnützige Organisation, die verantwortungsvoll Mittel beschaffen möchte, ist diese Disziplin nicht optional. Sie ist die Grundlage für ein nachhaltiges Programm für gemeinnütziges Glücksspiel.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.